Denkmalschutz / Denkmalpflege
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz nimmt die Aufgaben als Untere Denkmalbehörde zu den Themen Denkmalschutz und Denkmalpflege wahr.
Als gesetzliche Grundlage dient das Denkmalschutzgesetz Brandenburg.
Zu den Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde zählen unter anderem:
Beratung und Hilfestellung rund um das Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege
Ausstellung der denkmalrechtlichen Erlaubnis
Ausstellung von Bescheinigungen zur Erlangung von Steuervergünstigungen (alle Aufwendungen, sofern sie nach Art und Umfang zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Baudenkmals erforderlich und mit der Unteren Denkmalbehörde vor Ausführung abgestimmt sind, können steuerlich anerkannt werden)
Anträge auf denkmalrechtliche Erlaubnis:
https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/denkmal/osl/erlaubnis_osl/index
Anzeige über den Bau- bzw. Schachtungsbeginn
Ansprechpartner sind:
Frau Scharkowski (Prüfbereichsleiterin)
Tel: 03541 / 870-1531
Frau Klatte
Tel: 03541 / 870-1532
Frau Franke
Tel: 03541 / 870-1533
Bekanntmachungen der unteren Denkmalschutzbehörde:
Buchwalde & Senftenberg - Bodendenkmalnummer 80204
Bekanntmachung der unteren Denkmalschutzbehörde
Eintragung von Bodendenkmale in das Verzeichnis der Denkmale
Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gibt gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. Teil I Nr. 9 S. 215 ff.) bekannt, dass die nachfolgend angeführten Bodendenkmale im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 4 in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen sind:
Buchwalde, Fundplatz 10, und Senftenberg, Fundplatz 8:
Dorfkern deutsches Mittelalter, Neuzeit
Bodendenkmalnummer 80204
Gemarkung Senftenberg; Flur 11; Flurstücke:
1, 2, 6/3, 6/5, 6/6, 8/2, 8/3, 9, 10, 14/1, 15/3, 15/5, 17/1, 18/1, 20/1, 23/1, 24/5, 26, 27/7, 27/8, 28/2, 29, 33/5, 35/5, 35/6, 37/1, 39/4, 40/3, 41/1, 45/10, 49, 50, 51/1, 52/10, 52/11, 52/12, 52/5, 52/8, 54/1, 66/5, 66/6, 66/7, 66/8, 68/2, 70, 71, 74, 75, 76, 84, 85, 87/7, 87/9, 91, 96, 99, 100, 101, 106, 107/2, 109/2, 209/3, 233/1, 336, 337, 338, 341, 354, 356, 360, 362, 519, 535, 546, 550, 554, 556, 557, 558, 559, 560, 574, 603, 606, 732, 733, 734, 735, 736, 737, 749, 750, 751, 803, 804, 805, 806, 807, 808, 809, 810, 811, 814, 815, 816, 819, 820, 823, 824, 833, 887, 888, 890, 897, 900, 901, 909, 910, 911, 912, 934, 935, 938, 939, 943, 945, 946, 947, 949, 985, 987, 988, 995, 996, 999, 1000, 1016, 1017, 1018, 1019, 1025, 1027, 1028, 1029, 1030, 1031, 1034, 1037, 1042, 1046, 1047, 1048, 1049, 1057, 1063, 1063, 1064, 1064, 1065, 1065, 1066, 1066, 1067, 1067, 1068, 1068, 1069, 1069, 1070, 1070, 1071, 1071, 1072, 1072
Gemarkung Senftenberg; Flur 23; Flurstücke: 16, 20/6, 164
Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Buchwalde handelt es sich um ein Straßendorf. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort als 'Buchwald' im Jahre 1446. Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen 1997 erbrachten vor allem frühneuzeitliche Befunde. Die Abgrenzung erfolgte aufgrund von historischem Kartenmaterial.
Hinweis:
Die oben genannten Flurstücke sind evtl. nur teilweise bzw. in Teilflächen von dem Bodendenkmal berührt. Hierzu können Sie nähere Auskünfte bei der unteren Denkmalschutzbehörde erfragen.
Es liegen somit Gegenstände des Denkmalschutzes vor, wie sie durch § 2 Abs. 2 Nr. 4 BbgDSchG definiert werden. Bodendenkmale sind bewegliche und unbewegliche Sachen, insbesondere Reste und Spuren von Gegenständen, Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Aufgrund des gesetzlichen Schutzes haben die Verfügungsberechtigten die Bodendenkmale zu schützen, zu pflegen und zu erhalten und so zu nutzen, dass ihre Erhaltung auf Dauer gewährleistet ist (§ 7 Abs. 1 und 2 BbgDSchG).
Maßnahmen an Bodendenkmalen oder an ihrer Umgebung, die die Substanz oder das Erscheinungsbild verändern oder beeinträchtigen, bedürfen gem. § 9 Abs. 1 BbgDSchG einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Dazu gehören insbesondere Ausschachtungen, der Abbruch bzw. die Errichtung/Neubau von Gebäuden, Tiefpflügen und die Pflanzung oder Rodung von Bäumen. Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist anzeigepflichtig (§ 11 Abs. 1 und 2 BbgDSchG).
Zuwiderhandlungen können gem. § 26 Abs. 4 BbgDSchG als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.
Diese Veröffentlichung dient nur der Information der betroffenen Verfügungsberechtigten über die Eintragung des Bodendenkmals. Die Denkmaleigenschaft des Bodendenkmals kann der betroffene Verfügungsberechtigte gemäß § 3 Abs. 6 BbgDSchG auf Antrag beim Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum, Wünsdorfer Platz 5, 15806 Zossen OT Wünsdorf durch Verwaltungsakt feststellen lassen.
Die Denkmalliste kann bei Darlegung eines berechtigten Interesses im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, untere Denkmalschutzbehörde, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg oder auf der Internetseite des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (www.bldam-brandenburg.de/denkmalinformationen) eingesehen werden. Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde gern zur Verfügung (Tel. 03573/ 8701532).
Schüler
Amtsleiterin
Schulverwaltungs- und Kulturamt
Niemtsch - Bodendenkmalnummer 80112
Bekanntmachung der unteren Denkmalschutzbehörde
Eintragung von Bodendenkmale in das Verzeichnis der Denkmale
Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gibt gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. Teil I Nr. 9 S. 215 ff.) bekannt, dass die nachfolgend angeführten Bodendenkmale im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 4 in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen sind:
Niemtsch, Fundplatz 1:
Dorfkern deutsches Mittelalter, Neuzeit; Schloss Neuzeit; Siedlung Urgeschichte
Bodendenkmalnummer 80112
Gemarkung Niemtsch; Flur 1; Flurstücke:
13/4, 15, 17/2, 17/3, 17/4, 19/2, 20/9, 23/2, 23/4, 23/5, 25/1, 25/2, 27/3, 28, 29/2, 29/3, 30/2, 31, 32/2, 32/3, 34, 35, 36, 37/1, 38/1, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47/1, 47/2, 48, 49, 50/1, 50/2, 57/10, 57/16, 57/17, 57/18, 57/2, 57/6, 57/9, 58/2, 58/3, 58/4, 58/6, 58/7, 59/3, 59/5, 59/6, 59/7, 59/8, 60/1, 60/5, 60/7, 62/1, 63, 64/1, 66, 67, 68, 69, 70/2, 70/3, 72/4, 72/5, 72/6, 73/10, 73/11, 73/8, 73/9, 74/4, 74/6, 74/7, 75, 76, 77, 78, 79, 84/1, 84/2, 97/10, 97/11, 97/12, 97/13, 97/14, 97/15, 97/16, 97/2, 97/3, 97/4, 97/5, 97/6, 97/7, 97/9, 98/2, 98/3, 98/4, 98/6, 99/3, 99/4, 99/5, 99/6, 99/7, 100/1, 100/2, 103, 104, 105, 112, 113, 114, 115, 120, 121, 123, 124, 125, 126, 128, 129, 131, 132, 133, 134, 135, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 176, 177, 186, 187, 188, 192, 193, 196, 197, 198, 199, 209, 210, 212, 213, 216, 217, 219, 220, 221, 222, 226, 227, 228, 230, 231, 232, 233, 234, 235, 241, 242, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 341, 346, 349, 350, 351, 352, 356
Gemarkung Niemtsch; Flur 3; Flurstücke:
107/11, 107/7, 107/9, 108/5, 114/1, 114/5, 192/3, 193/2, 194/2, 195/2, 196, 197, 198/1, 198/2, 198/3, 198/4, 198/5, 198/6, 290, 293, 324, 432, 433, 435, 436, 437, 438, 439, 445, 446, 448, 449, 450, 451, 452, 453, 453
Erstmals erwähnt wurde der als Rundplatzdorf angelegte Ort als 'Nymitzsch' im Jahr 1529. Eine aus dem Jahre 1496 überlieferte Urkunde wird zwar immer wieder angeführt, betrifft aber nicht diesen Ort. 1856 vernichtete ein großer Brand fast das gesamte Dorf. Im Mittelpunkt des Ortes und des dörflichen Lebens stand das Rittergut mit Schloss, Stallungen und Nebengebäuden. Facharchäologisch begleitete partielle Erdeingriffe erbrachten in den letzten Jahren (1998, 2003, 2004, 2018) den Nachweis einer bis in das deutsche Mittelalter zurückreichenden Besiedlung und nahe des Schlossstandortes sogar Hinweise auf eine metallzeitliche Nutzung, die in etwa die Jahrhunderte vor und nach Christi Geburt umfasst. Die Abgrenzung erfolgte aufgrund von historischem Kartenmaterial.
Hinweis:
Die oben genannten Flurstücke sind evtl. nur teilweise bzw. in Teilflächen von dem Bodendenkmal berührt. Hierzu können Sie nähere Auskünfte bei der unteren Denkmalschutzbehörde erfragen.
Es liegen somit Gegenstände des Denkmalschutzes vor, wie sie durch § 2 Abs. 2 Nr. 4 BbgDSchG definiert werden. Bodendenkmale sind bewegliche und unbewegliche Sachen, insbesondere Reste und Spuren von Gegenständen, Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Aufgrund des gesetzlichen Schutzes haben die Verfügungsberechtigten die Bodendenkmale zu schützen, zu pflegen und zu erhalten und so zu nutzen, dass ihre Erhaltung auf Dauer gewährleistet ist (§ 7 Abs. 1 und 2 BbgDSchG).
Maßnahmen an Bodendenkmalen oder an ihrer Umgebung, die die Substanz oder das Erscheinungsbild verändern oder beeinträchtigen, bedürfen gem. § 9 Abs. 1 BbgDSchG einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Dazu gehören insbesondere Ausschachtungen, der Abbruch bzw. die Errichtung/Neubau von Gebäuden, Tiefpflügen und die Pflanzung oder Rodung von Bäumen. Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist anzeigepflichtig (§ 11 Abs. 1 und 2 BbgDSchG).
Zuwiderhandlungen können gem. § 26 Abs. 4 BbgDSchG als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.
Diese Veröffentlichung dient nur der Information der betroffenen Verfügungsberechtigten über die Eintragung des Bodendenkmals. Die Denkmaleigenschaft des Bodendenkmals kann der betroffene Verfügungsberechtigte gemäß § 3 Abs. 6 BbgDSchG auf Antrag beim Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum, Wünsdorfer Platz 5, 15806 Zossen OT Wünsdorf durch Verwaltungsakt feststellen lassen.
Die Denkmalliste kann bei Darlegung eines berechtigten Interesses im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, untere Denkmalschutzbehörde, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg oder auf der Internetseite des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (www.bldam-brandenburg.de/denkmalinformationen) eingesehen werden. Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde gern zur Verfügung (Tel. 03573/ 8701532).
Schüler
Amtsleiterin
Schulverwaltungs- und Kulturamt